Kurzfassung der Evaluierung und Empfehlungen zur Rotwildbejagung
Die Mitgliederversammlung am 11.03.23 hat vor dem Hintergrund der negativen Auswirkungen der Hessischen Schalenwildrichtlinie auf die Rotwildstrecken im Taunus einvernehmlich beschlossen bei der Frühjahrsjagd im April und Mai auf die Bejagung von Schmalspießern zu verzichten, Hirsche der Klasse III nur bis zum Eissprossenzehner zu bejagen und auf die bewusste Bejagung von Hirschen der Klasse II zu verzichten
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zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung
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Usinger Anzeiger vom 26.07.2022
von Alexander Schneider
Die Rotwildjägervereinigung Taunus e.V. als Hegegemeinschaft des Rotwildgebiets Taunus übernimmt die vom Gesetzgeber für das Rotwildgebiet vorgesehenen Aufgaben.
Unser Anliegen ist es, das Rotwild in seinem Verbreitungsgebiet im Taunus zu erhalten, seine Lebensgrundlagen zu sichern und eine nachhaltige Bejagung zu gewährleisten.
Darüber hinaus haben wir ein vitales Interesse, den „zulässigen“ Lebensraum des Rotwildes über die derzeitigen Grenzen der Bezirke hinaus zu erweitern. Was für Wildkatze, Luchs und Wolf mit Begeisterung von breiten Bevölkerungsschichten getragen wird, muss von uns als Lobbyisten des Rotwildes auch für diese Wildart mit Nachdruck eingefordert werden.
Unsere Ziele sind:
Um diese Ziele zu erreichen, wurde unter Mithilfe eines großen Teils der Jägerschaft ein Lebensraumkonzept erarbeitet.