Die Rotwildjägervereinigung Taunus übernimmt für das Rotwildgebiet Taunus sämtliche den Hegegemeinschaften für Rotwild übertragenen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Aufgaben nach § 2a der Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften in der jeweils gültigen Fassung. Dies ist in der Satzung der Hegegemeinschaft festgelegt.
Der Vorstand besteht aus maximal dreizehn Mitgliedern. Er ist ehrenamtlich tätig und setzt sich zusammen aus:
Ordentliche Mitglieder können die Jagdausübungsberechtigten und Inhaber des Jagdrechts der zur Hegegemeinschaft gehörenden Jagdbezirke werden. Weitere Mitgliedschaften werden in der Satzung der RJV geregelt.
Eine Liste der Sachkundigen und Vorbegutachter finden Sie unter Downloads.
Sieben Untere Jagdbehörden sind für das Rotwildgebiet zuständig. Federführen ist die die Unter Jagdbehörde des Hochtaunuskreises.